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Tischler Tax and Audit Journal Ausgabe 3/2024




1. Sonderfall digitales Fahrtenbuch Damit ein Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, muss es in „geschlossener Form“ geführt werden. Dies gilt sowohl für handschriftlich als auch elektronisch geführte Fahrtenbücher. Elektronische Fahrtenbücher müssen manipulationssicher sein. Eine Firma, die ihren Mitarbeitern ein digitales Fahrtenbuchprogramm zur Verfügung stellte, wurde aufgrund mangelnder Transparenz in den Änderungsmöglichkeiten abgelehnt. Eine Nachträgliche Änderung darf nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Fazit: Eine Absprache mit dem Finanzamt ist unerlässlich.

2. Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, kann sich nicht durch eine zusätzliche abhängige Anstellung in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Fall, in dem ein selbstständiger Handwerker versuchte, durch eine Teilzeitbeschäftigung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Fazit: Der Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit ist entscheidend.

3. Falscher Umsatzsteuerausweis an Verbraucher Eine fehlerhafte Angabe des Umsatzsteuersatzes in einer Rechnung an Verbraucher führt nicht zwangsläufig zur Abführung des höheren Steuersatzes. Der Unternehmer ist nur verpflichtet, die tatsächlich fällige Steuer zu zahlen, solange der Empfänger der Rechnung ein Verbraucher ist. Fazit: Eine Berichtigung kann Kosten sparen, sofern der Fehler bei einem Endverbraucher auftritt.

4. Kündigung nach Krankschreibung Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass eine Kündigung nach einer Krankschreibung in einem Kleinbetrieb gerechtfertigt sein kann, wenn innerbetriebliche Konflikte als Grund angegeben werden. Die geringe Größe des Unternehmens rechtfertigt den Erhalt einer funktionierenden Teamstruktur. Fazit: Auch in Kleinbetrieben gilt, dass Konflikte zwischen Mitarbeitern eine Kündigung rechtfertigen können.

5. Kein Eigenbedarf bei Wunsch nach Mieterhöhung Eine Eigenbedarfskündigung ist ungültig, wenn gleichzeitig Verhandlungen über eine Mieterhöhung geführt werden. Ein klarer Wille zur Eigennutzung muss vorliegen. Das Gericht erkannte hier keinen festen Entschluss des Vermieters zur Eigennutzung. Fazit: Ein Eigenbedarfsanspruch muss klar und nachvollziehbar sein.

6. Keine doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung Das Finanzgericht Münster entschied, dass eine doppelte Haushaltsführung nicht geltend gemacht werden kann, wenn die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Hauptwohnsitz gering ist und der Weg innerhalb von 30 Minuten zurückgelegt werden kann. Fazit: Die Wahl des Verkehrsmittels und die tatsächliche Fahrtzeit spielen eine entscheidende Rolle bei der Anerkennung.

7. Steuern bei Tiervermittlung Tierschutzvereine, die herrenlose Tiere aus dem Ausland vermitteln, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, solange sie keinen Wettbewerb zu gewerblichen Tierhändlern darstellen. Dies entschied das höchste deutsche Steuergericht zugunsten eines gemeinnützigen Vereins. Fazit: Die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft bringt steuerliche Vorteile.

8. Erbschaftssteuer: Zeitpunkt des Erwerbs Der Bundesfinanzhof entschied, dass für die Erbschaftssteuer der Zeitpunkt des tatsächlichen Erwerbs des Vermögens entscheidend ist. Wird ein Vermächtnis erst nach dem Tod des Vorerben fällig, wird die Steuerklasse nach dem Verhältnis zum Vorerben bestimmt. Fazit: Der Zeitpunkt des Erbantritts ist entscheidend für die Berechnung der Steuer.

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